Die „eilige“ Zwangsräumung gegen Mietnomaden dauert Monate (Teil-Urteil)
Die Zwangsräumung aufgrund des erstrittenen Räumungstitels vom 20.05. ist abgeschlossen. Der in Zahlungsverzug geratene Mieter hat die Wohnung des Mandanten 10 Monate nach der erfolgen außerordentlichen Kündigung verlassen. AG Neresheim | AZ: 1 C 220/07